Projektbeschreibungen 2012

Umsetzung einer CEF-Maßnahme im Rahmen des vom WSA Lübeck geplanten Ausbaus der Fahrrinne zum Hafen Wismar


Gutachten im Auftrag des Wasser- und Schifffahrtamtes (WSA) Lübeck

Im Rahmen des vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Lübeck geplanten Ausbaus der Fahrrinne zum Hafen Wismar sollten Teile des anfallenden Bodenaushubs auf das Spülfeld Fährort auf der Insel Poel verbracht werden.
Im Fokus der Betrachtung stand die Wechselkröte (Bufo viridis), die in den Gewässern auf dem Spülfeld festgestellt wurde. Die Wechselkröte ist eine streng geschützte Art, die in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt ist. Durch die vorgesehene Verbringung des Bodenaushubs auf das Spülfeld waren artenschutzfachliche Konflikte, besonders nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 BNatSchG für die Wechselkröte zunächst anzunehmen.

Teil 1: Umsiedlung einer Wechselkrötenpopulation Spülfeld Fährort

Zu deren Vermeidung und um die Wahrung der ökologischen Kontinuität von zentralen Lebensstätten im Sinne des § 44 (5) BNatSchG zu gewährleisten, waren vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, sog. CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality), umsetzen.

Um die Eignung zweier zur Verfügung stehender Flächen zu überprüfen und um eine geeignete Methode zum Fang und der Umsiedlung von Wechselkröten zu entwickeln, wurde die leguan gmbh im April 2011 mit den erforderlichen Untersuchungen beauftragt.
Von den beiden für die Realisierung der CEF-Maßnahme zur Verfügung stehenden Flächen, wurde die sich in räumlicher Nähe zum Spülfeld auf der Insel Poel befindliche Fläche als die geeignetste herausgearbeitet.
Es wurde eine Methode vorgestellt, mit der die vorkommenden Wechselkröten sowie ggf. auch weitere Amphibienarten effizient gefangen und umgesiedelt werden können, ohne die vorkommende Avifauna erheblich zu stören. So wurde sichergestellt, keine weiteren artenschutzrechtlichen Implikationen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG für die lokale Avizönose auszulösen.
Abschließend konnte festgestellt werden, dass bei Durchführung der Fangmethode und der Schaffung geeigneter Ersatzgewässer auf der ausgewählten CEF-Fläche keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten waren. Die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG war insofern entbehrlich.

Teil 2: Landschafts- und wasserbauliche Planung zur Herrichtung, Vorbereitung und Pflege des Ersatzhabitats für eine Wechselkröten-population auf der Insel Poel

Aufbauend auf der Umsetzung der CEF-Maßnahme (Teil 1) wurden Anlage und Ausstattung der geplanten Ersatzgewässer in Teil 2 konkretisiert. Als Maßnahmeort wurde eine etwa 1.000 m vom Spülfeld entfernt liegende Fläche festgelegt. Die Fläche befindet sich innerhalb der Natura-2000-Gebiete GGB DE 1934-302 (Wismarbucht) und BSG (SPA) DE 1934-401 (Wismarbucht und Salzhaff).
Entsprechend ihrer Zielsetzung müssen CEF Maßnahmen bereits zum Zeitpunkt der eingriffsbedingten Beeinträchtigung wirksam sein.
Das Ersatzmaßnahmengebiet befindet sich im Süden der Insel Poel südlich der Siedlungslage Fährdorf und nordwestlich des Spülfeldes. Insgesamt wurde die Neuanlage von 4 Gewässern geplant.
Die Anlage der Gewässer wurde im Rahmen einer ökologischen Bauüberwachung begleitet. Eine optimale artspezifische Eignung für die Wechselkröte konnte so sichergestellt werden. Eine fortlaufende Effizienskontrolle der Gewässeranlage ist vorgesehen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf, bis November 2013
Dipl.-Biol. Rolf Peschel


Aktualisierung: 10.02.2015